Vorwissen
Rufnummernmitnahme oder auch Rufnummernportierung beschreibt die Mitnahme der bislang
vorhandenen Rufnummern beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters sowohl im Festnetz- als auch
im Mobilfunkbereich. War dies im Festnetzbereich schon länger möglich, so ist dieser Service für
die Mobilfunkanbieter erst seit November 2002 Pflicht. Die Pflicht für den Anbieter resultiert
aus einer Entscheidung der Bundesnetzagentur; diese hat den Kunden ein sogenanntes lebenslanges Nutzungsrecht
auf die Mobilfunknummer zugesprochen. Dies bedeutet nunmehr, dass die Mobilfunknummer also nicht Eigentum
des Anbieters sondern des Nutzers ist.